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   LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09   

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https://dejure.org/2012,80754
LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09 (https://dejure.org/2012,80754)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.08.2012 - L 8 SO 220/09 (https://dejure.org/2012,80754)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. August 2012 - L 8 SO 220/09 (https://dejure.org/2012,80754)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG konkretisiert das Gebot der Gleichbehandlung dahingehend, dass eine Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine - benachteiligende - Ungleichbehandlung dienen darf (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997, 1 BvR 9/97, Rn. 67 m.w.N.).

    Solche Bevorzugungen mit dem Ziel einer Angleichung der Verhältnisse von Nichtbehinderten und Behinderten sind im Anwendungsbereich von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG erlaubt, allerdings nicht ohne weiteres auch verfassungsrechtlich geboten (BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997, 1 BvR 9/97, Rn. 68).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Eine Härte liegt vor, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung des Hilfesuchenden insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BSG, Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 20/06 R, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschluss vom 18.07.2012, 1 BvL 16/11, Rn. 39 m.w.N.).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 19.05.2009 (B 8 SO 32/07 R, Rn. 26; im Streit waren Leistungen für Hörgerätebatterien) festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII nicht vorlagen, ohne eine mögliche erweiternde Auslegung oder gar eine Verfassungswidrigkeit zu erörtern.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Ausnahmetatbestände wie § 92 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB XII, mit denen der in § 19 Abs. 3 SGB XII normierte Grundsatz des Einkommens- und Vermögenseinsatzes eingeschränkt wird, sind ihrem Wesen nach eng auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 24.06.2010, B 10 EG 12/09 R, Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 220/09
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personengruppen grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011, 1 BvR 1853/11, Rn. 10 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 21.08.2012 - L 6 SF 1037/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Statthaftigkeit -

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren vor dem Thüringer Landessozialgericht (Az.: L 8 SO 220/09 ER) streitig.
  • SG München, 12.03.2013 - S 48 SO 155/10

    Anspruch auf Kostenübernahme einer Hochschulassistenz

    Das SG München nimmt in diesem Zusammenhang auf Ausführungen zu einem ähnlichen Fall des Bayerischen Landessozialgerichts ( LSG ) Bezug ( LSG Bayern, Urteil vom 09.08.2012 - L 8 SO 220/09).
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